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BAT und TVöD


TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst


 

BAT und TVöD



 

TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst


 

Neues Tarifrecht für öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen ab 01.10.2005


Bezügerechner

 
Tarifrunde 2008
Dieser Tarifvertrag läuft mindestens bis 31.12.2009

 
Stand 2005

Im Kern erfolgt die Abkehr der bisherigen tariflichen Regelungen hin zu einer leistungsorientierten Bezahlung. Also weg mit:
stattdessen
Es ist eine zu dynamisierende (nehmen an zuk. Tariferhöhungen teil) Besitzstandswahrung (Ausgleichszulage zu "alter" Vergütung, nimmt an Tariferhöhungen etc. teil) vorgesehen.

 

Die Überleitung erfolgt anhand der bisherigen Eingruppierung und der Höhe des Vergleichentgelts.


Aus der aktuellen Eingruppierung bestimmt sich zunächst die Ziel-Entgeltgruppe (dazu gibts eine entsprechende generelle Überleitungstabelle).

Für "Altfälle" geht es minimal bei Stufe 2 innerhalb der Entgelttabelle los, maximal bis zur Stufe 5 (Stufe 6 nur Ex-VKA und niedrigere Entgeltgruppen).

Die Stufe ergibt sich nicht etwa aus den Dienst- und Beschäftigungszeiten, sondern abhängig von der Höhe des Verdienstes. Es wird ein rechnerisches Brutto (Vergleichsentgelt) gebildet:

   * Grundvergütung
   * Ortszuschlag - Ledigenanteil plus Verheiratetenanteil (ggf. anteilig)
   * Allgemeine Zulage
   * evtl. Sonderanteile wie vorweggewährte §27c
Anhand des resultierenden Betrages wird die Zielstufe ausgewählt, die noch unterhalb dieser Verdienstsumme liegt (soweit möglich). Zur "Besitzstandswahrung" wird der Differenzbetrag zum bisherigen Verdienst als "individuelle Zwischenstufe" gewährt.

Generell nach 2 Jahren erfolgt ein Aufstieg in die nächste Entgeltstufe, die "Besitzstandszulage" fällt dann in "aufzuzehrender" Höhe (ganz oder teilweise) weg. Für Leute in Bewährungsaufstiegen (min. 50\\\\\\% der Zeiten am 1.10.2005) gelten Spezialregelungen.

Die Kinderzuschläge und bisherige weitere Zulagen werden parallel als Besitzstand gezahlt.

 

Weblinks:


Insbesondere beim http://www.bmi.bund.de (rechts auf die ÖD-Grafik klicken) kann man alle veröffentlichten Rundschreiben und Tariftexte soweit vorhanden einsehen. Eingruppierungsmerkmale BAT gelten im Prinzip zunächst weiter! Endgültige Eingruppierungsregelungen kommen dann später (Ende 2006 oder Ende 2007)!
29.04.2008